LIEFERBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FLAGSTONE COMPANY B.V,
Handelskammer Ost-Niederlande nr. 08126880
www.natuursteenstrips.nl und www.natuurstenen.nl sind Handelsnamen von
The Flagstone Company B.V.
1. ALLGEMEIN
Auf alle unsere geschlossenen Verträge sind nachfolgende Übereinkommen zutreffend.
2. OFFERTEN
Unsere Offerten sind freibleibend Angebot.
3. ÜBEREINKOMMEN
Ubereinkommen kommen erst zur Stande nach usere ausdrückliche Annahme woraus ersichtlich wird aus dem schriftlichen Befestigung an der Auftraggeber beziehungsweise der Fakt daß wir Ausführung geben an das Übereinkommen. Änderungen oder Zusätze auf das zustande gebrachtes Übereinkommen müßen schriftlich bei und werden vorgelegt und muß durch uns auf oben gemeldeter Weise werden akzeptiert.
4. LIEFERZEIT
Angegebene Lieferzeiten dürfen nie werden betrachtet als fatale Termine, außer wenn ausdrücklich anders ist übereingekommen. Bei nicht zeitliche Lieferungen müßen wir deswegen schriftlich in versagen gestellt werden. Wenn wir nicht aus Vorrat liefern können sind wir abhängig von dem Produzent und können wir die Lieferzeit nur bei Annäherung schätzen.
5. ÜBERMACHT
Bei Übermacht sind wir berechtigt die Ausführung unserer Verpflichtungen zu verschieben für die dauer er Übermachtsituation. Unter Übermacht wird auch verstanden einer Umstand der zur Zeit von das schließen der Übereinkommen berechtigterweise nicht zu erwarten war und außen unserer Ausflußbereich liegt. Darunter wird auch verstanden Behördenmaßnahmen, extreme Witterungbedingungen, Streiks, Transortstockungen, Krankheit, Unruhen und/oder Kriege und eine zurechnungsfähige Unzulänglichkeit in die Erfüllung und/oder Übermacht an der Seite der Fabrikant oder an der Seite von der Person wovon wir abhängig sind für die Lieferung von die Produkte.
6. AKZEPTATION
Wenn wir verkaufen aus Vorrat in unseres Auslieferungslager wird der Käufer geachtet die durch der Käufer ausgesuchte Produkte zur Stelle in unseres Auslieferungslager zu haben kontrolliert und gut befunden. Wir sind bereit der Käufer in der Gelegenheit zu stellen vor ablieferen Muster mit zu geben um die Partie durch Dritte prüfen zu lassen, wenn es gekauft ist auf Muster kann das geliefertes Produkt sich davon unterscheiden in Farbe, Form, Größe, Dicke und selbst Qualität. Das gibt der Auftraggeber keine Rede zu Auflösung von dem Übereinkommen.
7. ABLIEFERUNG/RISIKO
Die Ablieferung erfolg sich vonab unseres Ausliederungslager dies auf der Moment daß die Produzenten das Ablieferungslager verlassen, auch als franko Lieferung ist übereingekommen und auch wenn der Transport durch uns oder in unserer Auftrag werd ausgeführt. Ab dieser Moment ist die Sache für Risiko der Auftraggeber. Wenn Lieferung direkt ab der Standort der Produzent ist übereingekommen, erfolgt die Lieferung auf dem Moment daß die Produkte bei dem Produzent bereit stehen zum einladen ins Transportmittel.
8. TRANSPORT/TRANSPORTKOSTEN
Vorbehältlich schriftliches Übereinkommen, kommen die Kosten von dem Transport und Versicherung von dem Transport auf Rechnung von demftraggeber. Standardmäßig werd es bei dem Transport gebrauch gemacht von Ladeklappe und Pumpewagen. In Überlegung (In manche Fälle gegen Mehrpreise) ist Transport mit Kran möglich. Sie müßen The Flagstone Company schriftlich informieren wenn der Transport zu Probleme leiden könnte. Die Sendung wird standardmäßig gelöscht auf eine für den Lastwagen erreichbare Stelle, neben der Lastwagen auf eine durch der Kraftfahrer bestimmte Stelle. Abweichung dieser Regel, aut Versuch von dem Empfänger erfolgt sich ganz auf seiner Risiko. Haben Sie spezielle Wünschen, dan sollen Sie das bevor die Lieferung schriftlich angeben an The Flagstone Company und der Frachtführer bewahren von alle Haftung für eventuelle Schädigungen entstehen durch Ausführung von dem spezieller Wünsch, auch die eventuelle Koste für Ihren Rechnung zu nehmen. Das löschen muß innerhalb 1 Stunde stattfinden. Gelingt es nicht dann behalten wir uns das Recht nach der Stunde an der Abnehner ein Stundentarif von 45 Euro exklusiv MwSt durch zu berechnen für die Stunden daß der Frachtführer nicht löschen kann. Abnehmer soll bei der Auftrag informiert sein:
- von dem Gewicht der Paletten;
- daß es gelöscht weden kann auf gleichmäßiches verhärtetes Gelände (keine Kieswege, Sandwege mit Schutt);
- daß es keine Hindernisse gibt (Gehsteige, usw.);
- daß es möglich ist daß der Lastwagen fahren kann bis zur Stelle der Bestimmung;
- daß der Transportunternehmer nicht verantwörtlich ist für Schäden an Gehsteige usw.
Der Morgen der Lieferung wird der Abnehmer informiert über der Zeitpunkt daß es nährungsweise geliefert werden soll. Durch Übermacht und Verkehrssituationen kann der Abnehmer keine Rechte an die Zeitindikation entlehnen.
9. REKLAMEN
Sichtbare Fehler sollen angegeben werden auf der Frachtbrief oder schriftlich an uns spätestens innerhalb 24 Stunden nach facktische Abgabe durch den Frachtführer an der Auftraggeber oder an die angegebene Adresse. Übriche Fehler müßen schriftlich gemeldet werden innerhalb geeigneter Zeit nachdem diese entdeckt sind oder gerechterweise entdeckt sein sollte. Auftraggeber ist behalten die gelieferte Produkte innerhalb 8 Tage zu testen. Nach Ablauf von diese Termine verfällt das Recht sich auf versagen zu dürfen beziehen. Wir akzeptieren keine einzige Reklamen, wie denn auch, wenn durch die Gegenpartei die Güter auf eine nicht richtige Weise sind verarbeitet ggf. geändert.
Es ist nicht gebräuchlich daß The Flagstone Company ohne einiger Anlaß Güter zurück nimmt. Wird es unverhofft doch der Fall sein soll, dann ist es innerhalb 7 Tage möglich vorausgesetzt daß vorher der Kunde schriftlich wird vorgelegt uns das Produkt in unseres Basisassortiment ist aufgenommen wie auch unversehrt ist. Alle Koste und Risiko von dem Transport sind für den Auftraggeber.
TOLERANZ BRUCHPROZENTSATZ:
Steinplatten: Der Toleranz der Bruchprozentsatz liegt zwischen der 2 und 5% (dieses ist in der Preise diskontiert). Im Prinzip hat der Bruch für Steinplatten weniger Einflüß, es ist ja ein Bruchstein.
Fliesen: der Toleranz der Bruchprozentsatz liegt auf 3% (dieses ist in der Preise diskontiert). Sehr viele Natursteine sind durch die minerale Zusammensetzung sehr harte Materialen. Mit Verletzlichkeit für Randbeschädigungen. Die Tendenz nach immer größere Maßen Fliesen wird dieser Risiko nur erhöhen. Diese Randbeschädigungen können aber auch erscheinen bei Fliesen mit einer bruchrohe Oberfläche. Durch das unregelmäßiges Charakter von diese Materiaen, ist später verpacken unmöglich, wodurch Risikos auf Beschädigungen zunehmen. Obwohl es bei unsere Lieferanten alles an getan werd Beschädigungen zu vermeiden, ist einer Prozentanteil so gut wie unvermeidlich. Es ist hinterher schwer fest zu setzen wo die Beschädigungen genau entstanden sind. Aber Beschädigungen können entstehen bei Transport, löschen, auspacken und platzierung. Der Beeurteilung der Akzetabilität von eventuelle Beschödigungen ereignet sich stehend, ab augenhöhe auf unverarbeiteter Fliesen. Wegend der Schwierigkeit um der Ursache von eventuelle Beschädigungen genau an zu geben gehen wir in diese Fälle aus von geteilter Risiko. Hieraus fließt weiter daß Schadenprozenten bis 3% sollen werden akzeptiert. Schaden unter diese Prozente kann denn auch keine Anleitung geben zur Schadeersetzung. Berücksichtigen Sie daß einigermaßen beschädigte Fliesen (oder andere Materiale) immer benützt werden können um Paßstücke zu sägen.
GRÖßETOLERANZ:
Unsere Lieferanten produzieren nach der Europäischer Norm EN-1341. Glattweg kann man sagen daß nach diese Richtlinien Toleranzen in Bezug auf das Flachenmäß bei gesägte Fliesen ab + oder – 0,5% und Dicke Unterschieden von + oder– 10% akzeptabel sind. Vorallem bei das aufsetzen der Fugebreite ist es wichtig es zu berücksichtigen, der Dicke Unterschied kann normalerweise werden weggeklopft. Bei Größen ab 80 x 80 und größer kann es außerdem vorkommen daß der Winkel der Ecken bei manche Steinsorten (zum Beispiel Desert Black) weniger genau wird. Auch desentwegen ist es wichtig mit Fugen zu arbeiten um diese eventuelle Unterschieden zu können abarbeiten.
Natursteinbänder - Steinpaneele: Toleranz Bruchprozent liegt auf 5% (das ist in der Preise diskontiert). Sehen Sie oben genannte Motivationen. Die Natursteinbänder, Steinpaneele sind sehr gut verpackt und gut verklebt. Es kann manchmal bei große Lieferungen vorkommen daß ie eine Paneele treffen wo ein Stein los ist. Sie können die Paneele meistens einfach verkleben durch diese loser Stein anschließend zu machen.
Wichtig ist daß jedere Schaden direkt bei Ablieferung gemeldet wird.
10. VERANTWORTLICHKEIT
Wir begrenzen unsere Verantwortlichkeit bis Schaden der durch der Auftraggeber ist gelitten wenn als Folge mit Absicht oder grobe Schuld von uns, und übrigens mit Berüchsichtigung von das nachfolgende. Nicht für Entschädigungen kommt in betragt Folgeschaden, wie Schaden verursacht durch Betriebsstagnation, durch welche Ursachen dann auch entstehen. Die Verantwortlichkeit wird übrigens begrenzt bis der Rechnungsbetrag bezüglich der Auftrag. In Abweichung von das vorstehende geltet daß wir für der betreffender Schaden versichert sind, unsere Verantwortlichkeit wird begrenzt bis zu auf der Boden der Versicherung aus zu zahlen Betrag.
11. BEZAHLUNG
Außer abweichende Bedingung oll Bezahlung folgen vor oder bei Abnahme. Wir sind befugt, bevor zu liefern oder mit der Lieferung weiter zu gehen, Sicherheit zu verlangen von dem Auftraggeber für die Erfüllung der Bezahlungsverpflichtungen. Wenn wir veranlaßt sind unsere Forderungen zum Inkasso as Hände zu geben, welche Zwangsläufigkeit. geachtet wird zu bestehen eine halbe Monat ab der Tag worauf spätestens Bezahlung hätte müße stattfinden, kommen alle Kosten der Inkasso, worunter auch verstanden das Gehalt von der durch uns eingesetzter Rechtsanwalt. Gerichtsvolllzieher oder Inkassobüro sowohl beziehung habende auf Berufstätigkeit wie in Rechtslage alsaußer Rechtslage zu Lasten von dem Auftraggeber. Durch die Auftraggeber geleistete Bezahlungen gereichen immer zu Abbezahlung von alle geschuldete Rente und Kosten und ächstens von fällige Fakturen die es längste offenstehen, selbst schon meldet der Auftraggeber daß die Bezahlung beziehung hat auf eine spätere Faktur.
12. PREISE
Alle Preise werden genennt exklusiv Umsatzsteuer. Wir sind befugt die Preisesteigerung on Selbstkostenpreisebestimmende Faktoren welche entstehen sind nach der zu Stand kommen von dem Übereinkommen doch vor der Lieferung, an der Auftraggeber durch zu berechnen. Wenn wir dieses tun innerhalb drei Monate nach dem schließen der Übereinkommen, hat der Auftraggeber das Recht das Übereinkommen auf zu heben, von welches Recht er gebrauch machen soll innerhalb acht Tage nach die bekanntgabe der Preiseerhöhung. Die Auflösung der Übereinkommen auf dieser Weise gibt keiner der Parteien das Recht auf Entschädigungsanspruch.
13. ANWENDBARES RECHT
Auf alle unsere Übereinkommen ist das Holländische Recht zutreffend. Alle Konflikte resultiert aus die Übereinkommen worauf die vorliegende Bedingungen zutreffend sind, werden außer Fähigkeit der Kantonsektor in der durch den Gesetz durchgängige Fälle entschieden durch den befugte Gericht in Zutphen. Abweichend von das hiervor Festgelegte haben wir bei Internationale Transaktionen das Recht der Auftraggeber vor Gericht zu laden vor der befugte Richter von der Wohnplatz oder Standort der Auftraggeber.
14. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir haben en Eigentumsvorbehalt wie gemeint in Artikel 3:92 BW auf alle durch uns gelieferte Geschäfte bezüglich auf Forderungen betreffende die Gegenleistung von die durch uns an der Auftraggeber im Rahmen gelieferte oder zu lieferen Güter, auch bezüglich der Forderungen wegen zu kurz kommen in die Erfüllung von derartige Übereinkommen.
15. NATURSTEIN
Bei Natursteine gibt es die nötige Farbe und Strukturnuancen. Wir beraten Ihnen bei verarbeitung der Naturstein aus mehrere Packungen und Lagen zu mischen. Wenn geliefert wird pro Palette, Gaze, Big Bag oder Mini Bag, während die Verkaufspreise ist ausgedruckt in Kilos, kann eine Nachkalkulation zutreffend sein wodurch die Faktut maximal 10% abweichen kann von was in der Übereinkommen ist festgelegt.
16.STEINPLATTEN
Bei Steinplatten gibt es auch Größe und Dicke Unterschieden. Bei eine Abnahme in die Einheit pro Quadratmeter kann die tatsächliche Anzahl Quadratmeter, wegend die Unterschieden qua Form, Größe, Dicke 2 bis 10% abweichen. Obengenannte Anmerkungen sind schon in der Verkauf diskontiert.
Die Informationen die wir geben über de gebräuchliche Anwendungsmethode ist im Allgemeinen und nicht spezifisch an der Anwendung auf der Standort der Auftraggeber. Auftraggeber muß selber Untersuch tun nach das Gebrauch von Naturstein. In der bezwechte Fall und die spezifische Forderungen die dar, achtend auf die Situation am Ort, gestellt werden. Wir können auf Versuch vermitteln durch das geben durch Dritte von fachkundiger Rat, wofür nur die Dritte verantwortlich ist und nicht wir, auch nicht wenn wir zusagen die betreffende Faktur zu bezahlen.
Information über verbunden Produkte (Verarbeitungsprodukte wie zum Beispiel Kleber, Vorstreichmittel und zum Beispiel Verankerung), kann nie zu einiger Verantwortung leiden der The Flagstone Company B.V., wenn nach Verarbeitung Klagen bestehen oder entstehen. Bei Zweifel über der Gebrauch sollen Sie vorher Kontakt aufnehmen mit dem Lieferant von das Produkt und zu fragen nach ein technischer Ratgeber der Sie von ausgebreitene Information (ein technisches Rapport) werden vorsehen.
Wir beraten Ihnen bei Boden (Terassen - Gehwege) zwei mal pro Jahr auf profesioneller Weise zu reinigen. Wir achten Sie darauf daß bei dem negieren von dieser Rat Natursteine durch Algebildung glitschich werden kann. Pflege: manche Natursteine behälten Kalk. In dieser Fall soll man (Salz)Säurefreie Produkte benützen.
DATENINFORMATION
Korrespondenzadresse: Vennenweg 12, 8162 NW EPE
Showroom /Lager (Besichtigung nur nach Verabredung) Aalbosweg 16, 8171 MA VAASSEN
Tel. 0031 578 688165, Fax 0031 578 688160
Handelskammer Ost-Niederlanden nr. 08126880
Tel.: 0578-688165, Fax: 0578-688160, GSM: 06-18157390,
BTW-nr.: NL8201.58.987.B01, KvK Apeldoorn: 08126880,
Rabobank Epe: 1526.40.886, IBAN-nummer: NL98 RABO 0152640886, SWIFTCODE: RABONL2U
BESICHTIGUNG STEINPLATTEN NACH VERABREDUNG IN VAASSEN




